Planungshinweise für barrierefreie Sanitärräume
ErgoSystem®
"Barrierefreie Sanitärräume sind so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren und von blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können." Das fordert DIN 18 040. Unsere Planungshinweise fassen die wichtigsten Punkte für die Ausstattung barrierefreier Sanitärräume auf einer Seite zusammen.
Planungshinweise WC-Bereich
E300
A100
DIN 18 040/1 Öffentlich zugängliche Gebäude | DIN 18 040/2 Rollstuhlgerechte Wohnungen | DIN 18 040/2 Wohnungen | |
Montagehöhe inklusive Sitz | 460-480 mm | 460-480 mm | 460-480 mm |
WC-Tiefe (Abstand Vorderkante zur Wand) | ≥ 700 mm | 700 mm | 550 mm |
Seitliche Bewegungsfläche | ≥ 700 mm | 700 mm | 550 mm |
Bewegungsfläche vor dem WC | 1500 mm tief 1500 mm breit | 1500 mm tief 1500 mm breit | 1200 mm tief 1200 mm breit |
Seitlicher Abstand vom WC zur Wand | ≥ 900 mm | ≥ 300 mm | ≥ 200 mm |
Klappgrife · Grifabstand · Integrierte Spülung · Integrierter Papierhalter · Rückenstütze | beidseitig in 280 mm über Sitzhöhe WC 650–700 mm links und rechts links und rechts 550 mm hinter der Vorderkante des WC | beidseitig in 280 mm über Sitzhöhe WC 650–700 mm links und rechts links und rechts 550 mm hinter der Vorderkante des WC | individuell individuell individuell individuell individuell |
Für die Planung von Bad- und WC-Bereichen in barrierefreien Objekten bzw. Wohnungen sind folgende Normen zu beachten: | DIN 18 040 Teil 1 dient der Planung, Ausführung und Einrichtung von öffentlich zugängigen Gebäuden oder Gebäudeteilen bzw. Außenanlagen, also allen baulichen Anlagen außer reinen Wohngebäuden. Diese Norm gilt nicht für Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser – hier ist die jeweilige Landesbauordnung verbindlich. Für Arbeitsstätten wiederum gilt die Arbeitsstättenrichtlinie. | DIN 18 040 Teil 2 gilt für die Planung, Ausführung und Einrichtung von rollstuhlgerechten, neuen Miet- und Genossenschaftswohnungen und entsprechenden Wohnanlagen. | DIN 18 040 Teil 2 gilt für die Planung, Ausführung und Einrichtung von barrierefreien, neuen Miet- und Genossenschaftswohnungen und entsprechenden Wohnanlagen. |
Planungshinweise Waschtisch-Bereich
E300
A100
DIN 18 040/1 Öffentlich zugängliche Gebäude | DIN 18 040/2 Rollstuhlgerechte Wohnungen | DIN 18 040/2 Wohnungen | |
Montagehöhe Oberkante Waschtisch | ≤ 800 mm | ≤ 800 mm | ≤ 850 mm |
Bewegungsfläche vor dem Waschtisch | 1500 mm tief 1500 mm breit | 1500 mm tief 1500 mm breit | 1200 mm tief 1200 mm breit |
Unterfahrbarkeit | ≥ 550 mm | 550 mm | 550 mm |
Kniefreiheit in der Tiefe | ≥ 300 mm | 300 mm | 300 mm |
Untersitzbarkeit | ≥ 670 mm in der Höhe | ≥ 670 mm in der Höhe | ≥ 670 mm in der Höhe |
Berührungslose Einhebelarmaturen mit Verbrühschutz | erforderlich | empfohlen | empfohlen |
Einhand-Seifenspender, Papierhandtuchspender, Abfallbehälter bzw. Handtrockner | Anordnung im Bereich des Waschtisches | individuell | individuell |
Flachaufputz- oder Unterputzsiphon | erforderlich | erforderlich | erforderlich |
Im Sitzen und Stehen einsehbarer Spiegel | Über dem Waschtisch ist ein mindestens 1000 mm hoher Spiegel anzubringen | Über dem Waschtisch ist ein mindestens 1000 mm hoher Spiegel anzubringen | individuell |
Für die Planung von Bad- und WC-Bereichen in barrierefreien Objekten bzw. Wohnungen sind folgende Normen zu beachten: | DIN 18 040 Teil 1 dient der Planung, Ausführung und Einrichtung von öffentlich zugängigen Gebäuden oder Gebäudeteilen bzw. Außenanlagen, also allen baulichen Anlagen außer reinen Wohngebäuden. Diese Norm gilt nicht für Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser – hier ist die jeweilige Landesbauordnung verbindlich. Für Arbeitsstätten wiederum gilt die Arbeitsstättenrichtlinie. | DIN 18 040 Teil 2 gilt für die Planung, Ausführung und Einrichtung von rollstuhlgerechten, neuen Miet- und Genossenschaftswohnungen und entsprechenden Wohnanlagen. | DIN 18 040 Teil 2 gilt für die Planung, Ausführung und Einrichtung von barrierefreien, neuen Miet- und Genossenschaftswohnungen und entsprechenden Wohnanlagen. |
Planungshinweise Dusch-Bereich
E300
A100
DIN 18 040/1 Öffentlich zugängliche Gebäude | DIN 18 040/2 Rollstuhlgerechte Wohnungen | DIN 18 040/2 Wohnungen | |
Bodenbündig (stufenlos begeh-/befahrbar) | 1500 mm tief 1500 mm breit | 1500 mm tief 1500 mm breit | 1200 mm tief 1200 mm breit |
Nachträgliches Aufstellen einer Badewanne | im öffentlichen Bereich nicht vorgegeben | mit einem Lifter zu unterfahren | muss möglich sein |
Klappsitz | Montagehöhe 460 – 480 mm, alternativ Standhocker 82 8243 | Montagehöhe 460 – 480 mm, muss nachrüstbar sein | individuell |
Klappgriffe | 1500 mm tief 1500 mm breit | 1500 mm tief 1500 mm breit | 1200 mm tief 1200 mm breit |
Seitlicher Abstand vom WC zur Wand | ≥ 900 mm | ≥ 300 mm | ≥ 200 mm |
Klappgriffe | beidseitig in 280 mm über Sitzhöhe Klappsitz | muss nachrüstbar sein | |
Haltegriffe | Montagehöhe 850 mm | individuell | individuell |
Armaturen | Montagehöhe 850 – 1050 mm seitlich, im Sitzen erreichbar | Montagehöhe 850 – 1050 mm seitlich, im Sitzen erreichbar | individuell |
Berührungslose Einhebelarmaturen mit Verbrühschutzerforderlich | erforderlich | empfohlen | empfohlen |
Für die Planung von Bad- und WC-Bereichen in barrierefreien Objekten bzw. Wohnungen sind folgende Normen zu beachten: | DIN 18 040 Teil 1 dient der Planung, Ausführung und Einrichtung von öffentlich zugängigen Gebäuden oder Gebäudeteilen bzw. Außenanlagen, also allen baulichen Anlagen außer reinen Wohngebäuden. Diese Norm gilt nicht für Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser – hier ist die jeweilige Landesbauordnung verbindlich. Für Arbeitsstätten wiederum gilt die Arbeitsstättenrichtlinie. | DIN 18 040 Teil 2 gilt für die Planung, Ausführung und Einrichtung von rollstuhlgerechten, neuen Miet- und Genossenschaftswohnungen und entsprechenden Wohnanlagen. | DIN 18 040 Teil 2 gilt für die Planung, Ausführung und Einrichtung von barrierefreien, neuen Miet- und Genossenschaftswohnungen und entsprechenden Wohnanlagen. |